Die Mitglieder des
Vorstandes werden für zwei Jahre gewählt und sind einmal
wiederwählbar.Kein Vorstandsmitglied kann dem Vorstand länger
als 4 Jahere unterbruchsfrei angehören,wes sei denn es würde
für maximal eine Periode als Präsident gewählt.
Der Vorstand ist
verantwortlich für die Geschäftsführung ,die Verfassung des
Jahresberichts zuhanden der Generalversammlung sowie für die
von den Revisoren genehmigte Jahresrechnung.
Tagesgeschäfte
werden durch die SARA
Präsidentin koordiniert.
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